Im Gegensatz zu vielen anderen Stadtteilen ist es Volksdorf gelungen, seinen besonderen vorstädtischen Charakter zu bewahren: Breite Alleen oder mit Knicks und Gräben gesäumte Straßen durchziehen den Stadtteil und erschließen überwiegend Einfamilienhausgebiete, deren Gärten und Vorgärten großzügig begrünt sind.
Damit das weiterhin so bleibt, wurde diese Struktur in sog. Bebauungsplänen fest verankert – in speziellen Verordnungen, die in Hamburg sogar Gesetzeskraft besitzen.
Dennoch: In den letzten Jahren ist verstärkt zu beobachten, dass die Verwaltung über großzügige Ausnahmegenehmigungen diese Vorgaben systematisch aushebelt und damit den besonderen Charakter Volksdorfs gefährdet.
Der Bürgerverein Walddörfer wehrt sich nicht gegen eine behutsame Verdichtung. Aber
er beklagt, dass die für Baugenehmigungen zuständigen Verwaltungsmitarbeiter und Kommunalpolitiker im Bezirk Wandsbek jedes Gespür für Maß und Mitte vermissen lassen und
ist dagegen, dass großen Bauträgern Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen zugestanden werden, die weit über das zulässige Maß hinausreichen.
Wir setzen uns dafür ein, dass sich Bauverwaltung, Bauprüf- und Planungsausschuss bei der Erteilung von Genehmigungen konsequent an die Intentionen der Bebauungspläne halten und dass die politisch Verantwortlichen im Bezirk Wandsbek ihre jeweiligen Entscheidungen offen und transparent begründen.
Die Arbeitsgruppe ‚Strukturerhalt und Bauen‘ verfolgt damit das Ziel,
die baulichen Entwicklungen in Volksdorf aktiv und kritisch zu beobachten,
bei offensichtlichen Verstößen gegen die jeweiligen baulichen Vorschriften
diese bei Bedarf an die Öffentlichkeit zu bringen
den jeweiligen Anliegern mit Hintergrundwissen und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen zur Verfügung zu stehen
Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten und
Kontakte zur Lokalpolitik zu pflegen.
Bei Fragen und Anregungen melden Sie sich bitte an:
AG-Strukturerhalt@Buergerverein-Walddoerfer.de
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„Der Umgang von Lokalpolitik und Verwaltung mit Bürgerinnen und Bürgern“; Autor: Dipl.-Ing. Eberhard Müller.
Veröffentlicht in: Volksdorfer Zeitung Nr. 90 (Juni 2026), S. 28/29
Quelle: https://online.flipbuilder.com/eosf/wouz/mobile/
Sie alle kennen das: An Stellen, an denen zuvor ein kleines Einfamilienhaus stand, soll (oder wird) plötzlich ein großer Baukörper errichtet, der im krassen Gegensatz zur Bebauung der Nachbarschaft steht: Dort wo vorher ein- oder zweistöckige Bauten standen, wird der jeweilige Neubau über mindestens ein weiteres Stockwerk aufgestockt und die Grundfläche vergrößert. Da der Bau von Doppelhäusern an vielen Stellen untersagt ist, wird dies über eine definitorische Umdeutung (= von der Verwaltung dann als „Einzelhaus mit 2 Wohneinheiten“ bezeichnet) ermöglicht. Und obwohl das Thema Entsiegelung für das Grundwasser immer wichtiger wird und deshalb gesetzlich geregelt ist, passiert bei uns genau das Gegenteil. Durch eine immer kleinteiligere Parzellierung der Altgrundstücke werden die neuen Flächen maximal bebaut und die Restflächen über Zuwegungen, Carports, Mülltonnen-Anlagen etc. weitgehend versiegelt.
Gerade in Volksdorf gibt es verbindliche Bebauungspläne (= in Hamburg Verordnungen mit Gesetzes-kraft) die dafür sorgen, dass der typische vorstädtische Charakter – im Gegensatz zu vielen anderen Stadtteilen – erhalten bleibt. Allerdings zeigen Straßenzüge wie z.B. Foßredder, Gussau oder Alverslohweg/Lerchenberg, dass dieses Ziel immer stärker missachtet und torpediert wird. Viele Bauvorhaben zeigen, dass der gültige Bebauungsplan schon mal „unter die Räder“ kommt. Verwaltung und Politik sind offensichtlich ausschließlich an maximaler Verdichtung und Bebauung interessiert und nicht mehr an der Erhaltung unseres Stadtteilbildes und der Beachtung des gültigen Bebauungsplans.
Wenn nun aber schon unsere Verwaltung und Politik systematisch unerklärliche Ausnahmegenehmigungen erteilen, wo führt das am Ende hin? Für die Anlieger stellen sich viele Fragen, wie z.B.:
Warum lässt die verantwortliche Politik eine solche Bebauung – nahezu untätig – zu, wenn dadurch der eigentlich zu schützende vorstädtische Charakter unseres Stadtteils zerstört wird?
Warum halten sich Verwaltung und dahinterstehende politische Gremien nicht an die gültigen Verordnungen und schaffen mit großzügigen Ausnahmegenehmigungen faktisch sogar eine neue, veränderte rechtliche Situation?
Warum werden unmittelbare Nachbarn oder Bürger nicht transparent informiert und bei konkreten Anfragen sogar ignoriert oder vertröstet?
Warum setzt man darauf, dass die Betroffenen, selbst bei berechtigten Anliegen, irgendwann aufgeben?
Wenn Bürgerinnen und Bürger überhaupt etwas gegen gesetzeswidrige oder übermäßige Genehmi-gungen unternehmen wollen, geht das nur auf dem Rechtsweg über eine Klage. Dies ist für die meisten Betroffenen jedoch viel zu teuer und zu aufwändig. Die Verwaltungsseite ihrerseits hat durch ihr eigenes Rechtsamt die volle juristische Unterstützung („gegen uns Bürger“), die auch noch von uns, den steuerzahlenden Bürgern, finanziert wird.
Aus diesem Grund ist in Volksdorf zunächst eine Bürgerinitiative und im weiteren Verlauf eine Arbeitsgruppe innerhalb des Bürgervereins entstanden, in welcher sich die Beteiligten für den Erhalt der typischen Struktur einsetzen, wie es der verbindliche Bebauungsplan vorsieht. Die Arbeitsgruppe geht gegen willkürliche, dem Bebauungsplan widersprechende Bebauungsgenehmigungen vor, informiert Betroffene zielgerichtet und macht sie auf ihre Rechte aufmerksam.
Nach einem entsprechenden Beitrag des ersten Vorsitzenden des Bürgervereins Walddörfer e. V., Prof. Dr. Wolfgang Merkle, in der Volksdorfer Zeitung VZ84 September 2025 Seite 12 (https://online.flipbuilder.com/eosf/rbvl/mobile) über dieses Thema und meiner Erwiderung in der Volksdorfer Zeitung VZ85 Oktober 2025 Seite 24 (https://online.flipbuilder.com/eosf/mojk/mobile) ist einiges geschehen.
Nach einer inhaltlichen Stellungnahme von Herrn Pape (SPD) habe ich selbst einen Artikel er-stellt, der detailliert darstellt, wie wir als Bürger und hier speziell die Arbeitsgruppe Strukturerhalt des Bürgervereins, von Behörden und den dahinterstehenden politischen Entscheidungsträgern, im besten Fall ignoriert, wenn nicht sogar hintergangen werden.
In dem Beitrag habe ich das Anliegen der Arbeitsgruppe mit dem Ziel dargestellt, dass die Verwaltung und die Politik für die Interessen der Volksdorfer sensibilisiert wird, sich an den bestehenden Bebauungsplan hält und kooperativ mit betroffenen Bürgern zusammenarbeitet – denn dann wäre unsere Arbeitsgruppe innerhalb des Bürgervereins gar nicht notwendig.
In dem Artikel, der in erster Linie gegen die Stellungnahme von Herrn Pape (SPD) in der Volksdorfer Zeitung im Oktober 2025, Seite 24, gerichtet war, habe ich auch das politische Mitglied im Bauprüfausschuss und Regionalausschuss Walddörfer, Herrn Christoph Schmidt (FDP) erwähnt, weil dieser – trotz vorliegender, gegenteiliger Beweise – Herrn Prof. Dr. Merkle zu einem konkreten Bauvorhaben der Falschaussage (Lüge) bezichtigt.
Darauf habe ich Ende Oktober 2025 Post („Abmahnung“) vom Anwalt dieses „liberalen“ Politikers mit dem Hinweis erhalten, dass unsere Ausführungen zu einer bestimmten Baugenehmigung für das besagte Bauvorhaben falsch wären und dass wir die „Behauptungen“ künftig zu unterlassen hätten. Eine entsprechende Unterlassungserklärung sollte bis Anfang November unterzeichnet werden. Darüber hinaus solle ich „dafür Sorge tragen“, dass mein Beitrag aus etwaigen Online-archiven, oder digitalen Veröffentlichungen der Volksdorfer Zeitung entfernt bzw. mit einer Richtigstellung versehen wird. Sollte die Frist ohne Reaktion verstreichen, würden ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte (insbesondere auf Unterlassung und Widerruf) eingeleitet, also geklagt werden.
Dies ist ein klarer Beweis, dass die Verwaltung in Kooperation mit der Politik das Recht beugen will und Bürger durch hartes Vorgehen einschüchtern bzw. mundtot machen will. Der liberale Herr Schmidt (FDP) ist auch nicht davor zurückgeschreckt, nachdem ich (Mitglied des Bürgervereins) vorgerichtlich die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben und dies ausführlich begründet habe (kein Grund für Dementi), beim Landgericht Hamburg dann gegen mich und – ohne eine vorgerichtliche Abmahnung – nun auch gegen den Bürgerverein selbst, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen. Da vor dem Landgericht Anwaltszwang besteht, mussten wir, der Bürgerverein und ich, uns daraufhin einen Anwalt nehmen, der – natürlich – erhebliche Kosten verursacht. Es ist anzunehmen, dass dies wohl auch Kalkül von Herrn Schmidt (FDP) war: Wenn man „aufmüpfigen Bürgern“ nur ordentlich Kosten aufbrummt, werden die am Ende sicherlich aufgeben. – Nicht mit uns!
Nach etlichen Schriftsätzen vor dem Landgericht und einem Hinweis des Gerichts an Herrn Schmidt, dass sein Antrag keine Aussicht auf Erfolg hat, hat Herr Schmidt seinen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung (EV) zwischenzeitlich zurückgenommen.
Dies geschah wohl auch, weil in einem parallelen Verfahren aus der unmittelbaren Nachbarschaft vor dem Verwaltungsgericht Hamburg (es geht dort um dasselbe konkrete Bauvorhaben und dieselbe Baugenehmigung) seitens der Bauprüfabteilung merkwürdig verfahren wurde. Dort lag die, von Herrn Schmidt (FDP) bei uns angemahnte, neuere Bau-genehmigung mit einem anderen Inhalt noch nicht einmal in dem laufenden Verfahren vor. Herr Schmidt (FDP) bezieht sich also in seinem Verfahren vor dem Landgericht gegen mich und den Bürgerverein auf eine Baugenehmigung, die niemandem – noch nicht einmal dem Verwaltungsgericht in dem parallelen Verfahren – vorlag. Ein wirklich seltsames Gebaren (oder gar Vorsatz?).
Fazit: Der Versuch der Politik – in diesem Fall federführend Herr Christoph Schmidt (FDP), Vor-sitzender des Unterausschusses für Bauprüfangelegenheiten im Regionalausschuss Walddörfer – uns Bürger „mundtot“ zu machen ist gescheitert. Durch Unterlassung und Ignoranz wird versucht, „am Bürger vorbei“ zu agieren und gemäß Bebauungsplan unverständliche Genehmigungen zu er-teilen. Dabei wäre es so einfach, mit den Bürgern kooperativ zusammenzuarbeiten. Bei Bauvorhaben könnten die unmittelbar Betroffenen zumindest informiert werden, statt dass die Informationen zurückgehalten oder gar verheimlicht werden. Unsere Demokratie lebt vom politischen Diskurs – doch wenn andere, zudem durch Fakten klar hinterlegte Meinungen durch anwaltliche Schreiben und einstweilige Verfügungen unterdrücken wollen, scheint dieses System leider immer weniger wert zu sein.
Nach dieser unnötigen, teuren und inhaltlich absolut übertriebenen Aktion, mit dem Versuch der Ein-schüchterung, stellen sich Fragen:
Warum geht Herr Christoph Schmidt (FDP) so unverhältnismäßig gegen einen Bürgerverein vor, der in einer regional begrenzten Stadtteilzeitung einen Artikel veröffentlicht?
Stimmt etwa der Vorwurf, dass die Verwaltung (und an vorderster Front der Bauausschuss) gegen bestehendes Planungsrecht (Bebauungsplan) verstößt?
Wenn ja, warum? Wo ist die Motivation?
Wer profitiert von bebauungsplanwidrigen Entscheidungen?
Was ist dran an der in diesem Zusammenhang immer häufiger zu hörenden Vermutung, dass hier mutmaßlich private Vorteilnahme oder gar Bestechung mit im Spiel wäre?
Wer beauftragt und bezahlt den Anwalt des Lokalpolitikers Christoph Schmidt (FDP) – etwa der Steuerzahler, also wir?
Im Ergebnis fühlt sich die Arbeitsgruppe „Strukturerhalt“ des Bürgervereins in ihrem Handeln bestätigt. In einer Zeit, in der die Meinung und die Expertise der Bürger offensichtlich unterdrückt wird, zeigt sich der Bürgerverein als wichtige Institution zur Wahrung der Interessen seiner Mitglieder.
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„Baustandards. Umgang der Behörden mit Bauanträgen und Bürgern“; Stellungnahme Peter Pape, SPD Walddörfer sowie Erwiderung von Dipl.-Ing. Eberhard Müller.
Veröffentlicht in: Volksdorfer Zeitung Nr. 85 (Oktober 2025), S. 24/25
Quelle: https://online.flipbuilder.com/eosf/mojk/mobile/
Die Antwort von Herrn Pape auf den Beitrag „Umgang der Behörden mit Bauanträgen und Bürgern“ von Prof. Dr. Wolfgang Merkle beginnt gleich mit zynischer Ironie. Was ist daran verwerflich, wenn der Vorsitzende des Bürgervereins, auf Missstände und in diesem Fall auf systematische Umgehungen der bestehenden Vorschriften und des Bebauungsplans durch die Verwaltung (Bauämter) mit der gewollten Anweisung durch die Politik(er) hinweist?
Was steht in der Begründung zum Bebauungsplan für Volksdorf, Stand April 2019: „...in den letzten Jahren sind auf der Grundlage des Baustufenplans Volksdorf in verstärktem Maße Mehrfamilienhäuser errichtet worden, die in Art und Umfang keinen Bezug zur vorhandenen Bebauung erkennen lassen und schützenswerte Siedlungsstruktur in erheblicher Weise beeinträchtigen. ... Mit den Festsetzungen des Bebauungsplans soll diese gewachsene städtebauliche Struktur, die überwiegend von straßenparallelen Einfamilienhäusern geprägt ist, geschützt werden. Zum Schutz vor städtebaulichen Fehlentwicklungen durch eine gebietsuntypische Bebauung soll eine höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden festgesetzt werden. Gleichzeitig sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der noch intakten Einfamilienhausstruktur geschaffen werden, um die Nachfrage nach gartenbezogenem Wohnraum in durchgrünten Wohnquartieren entsprechen zu können. Darüber hinaus begründet sich ein Interesse der Stadt Hamburg, eine Abwanderung von ansiedlungswilligen Bürgern in die Umlandgemeinden zu verhindern. Dieses wird durch Festsetzung einer Ein- bzw. Zweigeschossigkeit in offener Bauweise und einer reduzierten Grundflächenzahl ermöglicht. ... Um die als städtebauliche Fehlentwicklung zu bewertende Durchmischung von Einzel- und Mehrfamilienhäusern zu-künftig zu verhindern, bleiben Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten nur noch dort zulässig, wo sie bereits an Zahl und Größe den Siedlungscharakter bestimmen...“
Was schreibt Herr Prof. Dr. Merkle und was wird von der Gruppe „Strukturerhalt“ des Bürgervereins Volksdorf verlangt und gemacht? Ausschließlich die Forderung, den Bebauungsplan und des darin festgelegten Strukturerhalts von Volksdorf einzuhalten.
Sie alle, liebe Leser/innen kennen sicher Bauvorhaben oder bereits erstellte Gebäude in Ihrem Umfeld, bei denen zuvor ein Einfamilienhaus stand und an dessen Stelle nun ein oder mehrere Gebäude entstanden sind, die dem Bebauungsplan in eklatanter Weise widersprechen und diesem entgegenstehen.
Warum lässt die Verwaltung (Bezirksamt Wandsbek – Bauprüfabteilung) solche Gebäude zu und genehmigt diese, obwohl hier deutlich gegen den vorhandenen Bebauungsplan (und damit gegen geltendes Recht) verstoßen wird?
Nun kommt das Argument, dass in Hamburg (und in Deutschland) Wohnungen fehlen. Vor allem geht es um bezahlbaren Wohnraum, der fehlt. Die Politik versucht hier (in welcher Konstellation auch immer) Abhilfe zu schaffen. Leider scheitert sie aber an unfassbar komplizierten, sich teilweise widersprechenden, sich auf jeden Fall behindernden Vorschriften und der damit verbundenen Bürokratie. Dies führte schon seit längerem zur totalen Überlastung und letztlich auch Überforderung (Personalmangel, fehlende Softwarelösungen, usw.) der Behörden, was zu langwierigen Genehmigungsverfahren führt und dadurch das politisch Gewollte ver- bzw. behindert.
Ist das aber ein Grund, gegen bestehendes Recht zu verstoßen bzw. dieses zu beugen? Ich sage klar: nein!
Wenn es politisch gewollt ist, den bestehenden Bebauungsplan zu ändern, dann muss das in einem regulären geschehen. Ein eventuell geänderter Bebauungsplan wäre dann die neue Rechtsgrundlage. Dieser wäre dann für alle bindend. Solange dies aber nicht geschieht, ist der bestehende Bebauungsplan in Kraft und gültig und muss eingehalten werden – auch und gerade von der Politik und der Verwaltung.
Die unseriösen Beschuldigungen und Verunglimpfungen von Herrn Pape gegenüber Herrn Prof. Dr. Merkle sind unerträglich aber inzwischen wohl der politische (verlogene?) Umgang, an den wir uns gewöhnen müssen: Herr Pape (SPD) schreibt, dass er (Herr Merkle) „..die Kirche im (Volks-)Dorf lassen“ und seine „einseitige Darstellung und Polemik“ einstellen möge. Und weiter, dass „leider .. alle Hinweise auf zahl-reiche Richtigstellungen zu seinen Vorwürfen durch das Bauamt, den Bauprüfausschuss und politischen Vertreter“ fehlen würden.
Als Mitglied der Arbeitsgruppe Strukturerhalt kann ich bestätigen, dass es keine dieser Richtigstellungen gegeben hat. Ausnahme sind die wohl anstehende Vernichtung zwei der ältesten (absolut geschützten) Eichen (Straßenbäume) Hamburgs im Maetzelweg 7. Hier behauptet die Verwaltung, dass keine Tief-garageneinfahrt im Wurzel- und Kronenbereich dieser Eichen geplant sei, obwohl der Arbeitsgruppe die Baugenehmigung zugespielt wurde und die Vermarktungsunterlagen des Bauträgers vorliegen. Beide bestätigen die Befürchtungen der AG Strukturerhalt. Der politisch Verantwortliche des Unterausschusses für Bauprüfangelegenheiten Christoph Schmidt (FDP) behauptet trotzdem, dass dies nicht stimmen würde und bezichtigt Herrn Prof. Dr. Merkle der Falschaussage (Lüge). Das ist der Stil, wie mit uns Bürgern umgegangen wird.
Dann mahnt Herr Pape (SPD) eine „faire Zusammenschau aller Fakten“ an. Darauf warten wir schon lange und haben alle Kontaktmöglichkeiten versucht. Wir haben auch eine kooperative Zusammenarbeit angeboten. Wie meist – ohne Reaktion. Erst durch die Einschaltung der Öffentlichkeit gab es Reaktionen, die wie bei Herrn Pape (SPD) leider zu komplett wahrheitsverdrehenden Äußerungen führten.
Zuletzt kommt in seinem Beitrag die „Wohnraum-Neidkampagnen-Aktion“ zum Zug, die für manche Politiker ein wunderbares Argument zu sein scheint. Es wird suggeriert, dass durch die unrechtmäßige Umgehung des Bebauungsplanes „bezahlbarer Wohnraum – auch in den Walddörfern und für Familien mit Kindern“ erreicht werden kann. Das ist doch, mit Verlaub, eine Aussage, die lediglich den Neidkomplex anspricht und die jeder realistischen Grundlage entbehrt. Glaubt Herr Pape das wirklich?
Welche junge Familie, die günstigen Wohnraum sucht, wird in Volksdorf fündig? – keine. Wie läuft es? Große Grundstücke (Bsp.: 1.500 m²) mit einem alten Einzelhaus werden von den Erben in der Regel meistbietend verkauft. Das sind dann bei dieser Größe schon mal 1,2 Mio. €. Das kann eine Familie im Allgemeinen nicht aufbringen, denn es kommen Kosten für den Abbruch und den Neubau dazu, so dass man bei ~ 2,1 Mio. € landet (es gibt Angebote in Volksdorf für Wohnungen für über 1 Mio. € und Angebote für Reihenhäuser (ohne Keller) ab 1,3 Mio. €). Das kann sich nur eine Familie leisten, die viel geerbt hat und/oder die einen Spitzenverdienst hat. Deshalb geschieht das relativ selten.
Was passiert stattdessen? Bauträger erwerben das Grundstück und beantragen z. B. eine Genehmigung für 3 Doppelhäuser (mit Ausnahmegenehmigung) auf diesem Grundstück. Pro Doppelhaushälfte werden dann Preise von ~ 1,7 Mio. € aufgerufen.
Während private Bauherren mit allen Auflagen, die zur Verfügung stehen, belastet werden, scheinen für Bauträger andere Gesetze zu gelten. Hier gehen Genehmigungen durch, die in keiner Weise die Bebauungspläne einhalten und vor allem nicht dem Strukturerhalt dienen. Unter dem „Deckmantel Wohnraum schaffen“ werden hier sehr viele Vorgaben, Vorschriften und der bestehende Bebauungsplan bewusst umgangen und missachtet. Sie können dafür zahlreiche Beispiele in Volksdorf selbst erkennen, ohne dass man dafür Fachmann /-frau sein muss.
Dann kommt das (Schein-)Argument, dass durch solche Gebäude Wohnraum anderswo frei werden würde. Das stimmt im Ansatz, es handelt sich aber in der Regel nicht um bezahlbaren (günstigen) Wohnraum, der frei wird. Meist kommen Menschen, die in ein Millionen-Anwesen ziehen, nicht aus Sozial- oder günstigen Wohnungen. Ich halte die Argumentation in diesem Zusammenhang für unseriös und die Leser geradezu für „dumm verkaufend“.
Wie wäre es mit wirklicher Kooperation und Zusammenarbeit? Oder gar mit einer würdigen Akzeptanz der Bürger und ihrer Anliegen (nicht nur angedeutet im Wahlkampf)? Wir sind nicht dagegen, sondern für die Beachtung und Einhaltung des bestehenden Bebauungsplanes!
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"Umgang der Behörden mit Bauanträgen und Bürgern“
Veröffentlicht in: Volksdorfer Zeitung Nr. 84 (September 2025), S. 12/13
Quelle: https://online.flipbuilder.com/eosf/rbvl/mobile/
Unter dem Begriff „Bau-Turbo“ wird aktuell eine Initiative der neuen Bundesbauministerin Verena Hubertz diskutiert, mit der deutlich mehr bezahlbare Wohnungen geschaffen werden sollen. Kern des Konzepts ist zum einen die Erleichterung bzw. Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, da viele Bauvorhaben unter komplexen und langwierigen Prozessen der genehmigenden Behörden leiden. Zum anderen sollen unter dem Ziel „Wohnen darf kein Luxusgut sein“ die Baustandards abgesenkt werden. Interessant ist in diesem Zusammenhang der Verweis des Ministeriums auf die Genehmigungspraxis in Hamburg, die als Vorbild für die bundesweite Initiative gedient hätte. Und tatsächlich, allein in Hamburg sind in den letzten Jahren jährlich zwischen 6.000 bis 11.000 Wohnungen errichtet worden.
Allerdings: Wie die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, ist bei vielen der in Hamburg realisierten Bauprojekte anzuzweifeln, ob der neu entstandene Wohnraum wirklich nur dem übergeordneten Ziel der Schaffung bezahlbarer Wohnungen dient. Denn obwohl die Intensität der Bebauung über einen umfang-reichen Gesetzesrahmen definiert ist, wird dieser durch die aktuelle Verwaltung und die politischen Verantwortlichen regelmäßig ignoriert bzw. ausgehebelt. Eine Analyse der kritischen Projekte zeigt zudem, dass viele der Verfahren wesentliche Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und des Gemeinwohls aushöhlen.
Neue Bauprojekte – wirklich nur die Schaffung bezahlbaren Wohnraums?
In den Walddörfern sind in den letzten Jahren viele Projekte realisiert worden, die ohne großzügige Ausnahmegenehmigungen der Verwaltung und der begleitenden politischen Ausschüsse nicht möglich gewesen wären. So verändert sich allmählich das so typische Erscheinungsbild der Walddörfer, obwohl genau dieses über konkrete gesetzliche Vorgaben geschützt werden sollte. Neben dem allgemeinen Argument, dass die jeweiligen Ausnahmegenehmigungen „städtebaulich vertretbar“ wären, wird bei der Gewährung immer auch angeführt, dass so neuer Wohnraum geschaffen würde. Allerdings wird in der Argumentation stets unterschlagen, dass die so entstandenen und hochwertig ausgestatteten Wohn-einheiten Eigentumswohnungen sind, die für kaufinteressierte Normalverdiener kaum bezahlbar sind: Preise von 989.000 € bis 1.100.000 € für eine Dreizimmerwohnung unterstreichen den enormen Widerspruch zur ursprünglichen Begründung in der Genehmigung solcher Bauprojekte.
Naturschutz – offensichtlich nur ein nachgelagertes Ziel
Die Walddörfer – allein der Name drückt es bereits aus – zeichnen sich durch ihre große Natur-verbundenheit und ihren vorstädtischen Charakter aus. Damit das auch weiter so bleibt, wurde dies in Verordnungen mit Gesetzeskraft festgeschrieben: „Mit den Festsetzungen der Bebauungspläne soll diese gewachsene städtebauliche Struktur ... geschützt werden“ (Exemplarische Begründung der Bebauungspläne Volksdorf 40, 42, 43). Allerdings: Die verschiedenen Verdichtungsprojekte der letzten Jahre – und damit die Schaffung von mehr Wohnraum auf gleicher Fläche – zeigen jedoch, dass viele Flächen dadurch komplett versiegelt werden und kaum Platz für Gärten bleibt. Deutlich wird das beispielsweise an Neubauprojekten in Volksdorf im Gussau, Rehblöcken oder Alversloweg: Dort, wo früher Einzelhäuser mit großen Garten-flächen standen, sind die Grundstücke heute mit mehreren Baukörpern maximal bebaut und die Rest-flächen über Terrassen, Zuwegungen oder Carports nahezu komplett versiegelt.
Aushebelung von Nachbarschutzrechten
Selbst wenn der besondere Charakter unseres Stadtteils in spezifischen Verordnungen verankert ist: Wenn dagegen verstoßen wird, ist nicht die Allgemeinheit, sondern nur die unmittelbar betroffenen Nachbarn widerspruchsberechtigt. Ein solcher Einspruch setzt jedoch voraus, dass die jeweilige Person über das notwendige Fachwissen zur Begründung dessen verfügt und auch rechtzeitig über entsprechende Vorhaben in der Nachbarschaft Kenntnis erlangt. Aus der Begleitung vieler Projekte in den Walddörfern entsteht der Eindruck, dass die kritische Hinterfragung neuer Bauvorhaben vom Bezirksamt Wandsbek nicht gewünscht ist: So wurden im Gussau nachbarschaftliche Anfragen immer wieder ignoriert, in der Immenschuur musste eine wiederholt nachfragende Eigentümerin erst aufwändig ihre Legitimation nachweisen, obwohl sie seit Jahrzehnten als Eigentümerin ihres Hauses eingetragen ist. Und die daraufhin erteilten Auskünfte haben auch nur einen Teil dessen abgedeckt, was eigentlich – und berechtigterweise – erfragt wurde.
Wem ist die Verwaltung verpflichtet: dem Bürger oder der Politik?
Hoheitliche Aufgabe einer Verwaltung ist es, das Gemeinwesen auf der Grundlage gültiger Gesetze am Laufen zu halten – sie ist damit Dienstleister für die Bürger und die Unternehmen des Bezirks. Doch statt Auskünfte zu erteilen, werden diese nicht oder nur mit großer Verzögerung beantwortet. Widersprüche von Nachbarn gegen Bauvorhaben werden über die Androhung hoher Bearbeitungsgebühren ausgehebelt. Kleine, private Bauvorhaben werden über eine ausufernde Bürokratie erschwert, wogegen Großinvestoren (zudem zumeist nicht ortsansässig) der rote Teppich ausgerollt wird und eigentlich nicht legale Vorhaben über Verwaltungsakte legalisiert werden. Mit der Gewährung von Ausnahmen begründen Verwaltungen Tatsachen, die der so wichtigen Gewaltenteilung deutlich widersprechen: Die Verwaltung, die eigentlich für die Einhaltung des aktuellen Rechtsrahmens verantwortlich ist, schafft mit ihren Entscheidungen eine neue Realität. Spannend ist in diesem Zusammenhang auch, dass betroffene Bürger bei Einsprüchen für deren Bearbeitung von der zuständigen Behörde sogar noch zur Kasse gebeten werden – obwohl diese Behörden über das Steueraufkommen ihrer Bürger bereits finanziert werden.
Rolle politischer Entscheider
Zwischen den drei Regierungsparteien unseres Bezirks Wandsbek scheint ein gegenseitiger Überbietungs-wettbewerb entstanden zu sein, wer den bestehenden Gesetzesrahmen am besten umgehen kann. Die Spanne reicht von nachweislich falschen Behauptungen über großzügige Auslegungen (= „entspricht weitgehend dem Bebauungsplan“; „...alles Rechtens...“) bis zu persönlichen Meinungen, die im krassen Gegensatz zu den geltenden Rechtsnormen stehen (= „Eingeschossige Bungalows ... sind ... meiner Meinung nach eine Platzverschwendung“). Generell sollen Rechtsnormen dafür da sein, das Miteinander einer Gesellschaft verlässlich zu regeln, konkrete Erfahrungen in diesem Zusammenhang lassen jedoch eher den Verdacht willkürlichen Handelns aufkommen.
Gewaltenteilung – funktioniert diese noch?
Bereits bei der Zulassung von Bauvorhaben stellt sich häufig die Frage, wem sich die genehmigende Behörde final verpflichtet fühlt: Als Exekutive ihren Bürgerinnen und Bürgern und dem gültigen Rechtsrahmen oder der neuen Politik, welche geltendes Recht bewusst ignoriert. Oftmals gewinnen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger den Eindruck, dass ihr Anliegen bei den zuständigen Behörden kein Gehör mehr findet. Besonders schwierig wird es jedoch dann, wenn zusätzlich noch die Gerichte (= die Judikative) Urteile treffen, die der eigentlichen Intention des Bebauungsplans widersprechen. So wurde für ein Projekt im Buckhorn jüngst ein Urteil gefällt, das weitgehend der einseitigen Argumentation der Behörde folgt und damit nicht nur dem Gesetz widerspricht, sondern auch die nachbarschaftlichen Schutzrechte ignoriert. Dass Anwohner in solchen Fällen den Glauben an den Rechtsstaat verlieren können, darf nicht weiter verwundern – sollte im Gegenteil für die Verantwortlichen jedoch ein klares Warnsignal sein.
Fazit
Es bestätigt sich der Eindruck, dass große, neue Bauvorhaben in den Walddörfern eher aus ideologischen Gründen durchgeführt werden und kaum geeignet sind, das Problem der Wohnungsknappheit zu verbessern. Die von der Politik geforderte Toleranz gegenüber baulichen Veränderungen und das häufig zu hörende Argument „Jede neue Wohnung zählt“ läuft den Zielen zuwider, wirklich bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und die Natur zu schützen.
Die Beispiele zeigen darüber hinaus, dass mit vielen der in letzter Zeit erteilten Genehmigungen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, des Gemeinwohls und des Naturschutzes ignoriert werden. Man kann nur hoffen, dass eben jene Faktoren nicht bewusst außer Acht gelassen werden, um Genehmigungs-verfahren zu beschleunigen. Zumal bei keiner der strittigen Bauprojekte eine einzige neue sozialverträgliche und bezahlbare Wohnung entstanden ist.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass auch wir das Vorhaben zur Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnungen für enorm wichtig halten – dabei dürfen die Rechte der davon betroffenen, am jeweiligen Bauprojekt wohnenden Anwohner jedoch nicht übergangen werden. Insbesondere dann nicht, wenn neue Bauvorhaben nicht der Schaffung bezahlbarer Mietwohnungen dienen.
Der Klarheit halber muss abschließend noch einmal betont werden, dass wir uns nicht gegen eine behutsame Verdichtung aussprechen. Aber wir beklagen, dass viele der für Baugenehmigungen zuständigen Verwaltungsmitarbeiter und Kommunalpolitiker jedes Gespür für Maß und Mitte vermissen lassen und gerade großen Bauträgern Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen zugestehen, die weit über das zulässige Maß hinausreichen.
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„Baumschutzverordnung – Für die Verwaltung nicht gültig“;
Autor: Prof. Dr. Wolfgang Merkle
Veröffentlicht in: Volksdorfer Zeitung Nr. 81 (März 2025), S. 24/25
Quelle: https://online.flipbuilder.com/eosf/jgnv/mobile/
Im Umwelt- und Naturschutz spielen Bäume eine große Rolle. Das hebt auch die Stadt Hamburg auf ihrer Webseite hervor: Hamburgs Stadtbäume bilden das „grüne Herz der Stadt“ und bringen ein „Stück Natur in das urbane Leben“. Große Bäume „versorgen uns mit Sauerstoff“, speichern CO2 und spenden im Sommer „kühlen Schatten“.
Allzu häufig müssen die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs jedoch miterleben, dass es einen enormen Unterschied zwischen dem gibt, was gesagt und wie dann tatsächlich gehandelt wird.
So in einem aktuellen Beispiel im Maetzelweg in Volksdorf. Hier steht auf einem städtischen Grünstreifen parallel zur Straße ein besonders wertvoller Baumbestand mit 12 alten Eichen, die zwischen 1828 und 1907 gepflanzt wurden. Diese Baumallee ist nicht nur historisch und optisch ein Highlight, sondern auch ökologisch höchst wertvoll. In der Umweltbehörde sprechen einzelne Mitarbeiter sogar davon, dass dies eine der schönsten Straßen Hamburgs sei.
Auf dem alten Grundstück Maetzelweg 7 wurden mehrere Baugenehmigungen erteilt, von dem zwei Bau-körper direkt mit dem wertvollen Baumbestand kollidieren; und zwar so massiv, dass der Fortbestand der dort stehenden Bäume gefährdet ist. Bei der Genehmigung müssen sich die Behörde und die sonstigen beteiligten Gremien den Vorwurf gefallen lassen, bei der Erteilung der Baugenehmigung vorhandenes Wissen um den wertvollen Baumbestand bewusst ausgeblendet zu haben:
Durch die für dieses Bauvorhaben gewährte Ausnahme, die Baukörper um 3,23 Meter nach vorne zur Straße hin zu ziehen, dürfen die 10,25 Meter hohen Bauten nun direkt in den Kronenbereich hinein gebaut werden. Nach der Hamburger Baumschutzverordnung ist das jedoch nicht zulässig, wonach Baumaßnahmen einen Schutzradius von mindestens 1,50 Meter einhalten müssen.
Um die Tiefgarage der Baukörper zu erreichen, sind spezielle Zufahrten notwendig. Beim Gebäude im Maetzelweg verläuft diese – aus den zur Genehmigung vorgelegten Plänen klar erkennbar – direkt unter den miteinander verwobenen Kronen zweier Alteichen über den städtischen Grünstreifen. Bei der Errichtung einer solchen Überfahrt wird der Untergrund ca. 50 cm tief ausgebaggert, wodurch das darunter liegende lebensnotwendige Wurzelwerk zerstört werden wird.
Beim Ausbaggern von Kellergeschossen bzw. zur Errichtung von Tiefgaragen werden Baugruben benötigt, die deutlich größer sind als die Gebäude selbst. Dabei wird das Wurzelwerk der betroffenen Bäume bis auf wenige Meter zum Stamm gekappt und ein Großteil der lebensnotwendigen Wurzeln vernichtet.
Die Baugenehmigung für das neue Gebäude im Maetzelweg blendet damit nicht nur das Wissen um die Bäume aus (= in der Bauakte ist sogar ein expliziter Vermerk, dass die Bäume „zu den ältesten in Hamburg zählen“ und „ökologisch höchst wertvoll“ sind), sondern ignoriert wissentlich auch die bestehende Baum-schutzverordnung.
Mit der Sorge um die aktuell noch existierenden Bäume haben sich Anlieger nach Bekanntwerden der Bau-genehmigung innerhalb der vierwöchigen Einspruchsfrist an die genehmigende Behörde gewandt. Auf-grund der Bedeutung des Themas ist diese Eingabe sogar parallel an mehreren Stellen gegangen – allerdings mit enttäuschendem Ausgang.
Denn ein Teil dieser Anfragen wurde gar nicht erst beantwortet; ein anderer Teil mit dem lapidaren Hinweis abgetan, dass das Grundstück bereits früher mit einer Behelfszufahrt an anderer Stelle vom Maetzelweg aus befahren wurde. Dass diese Alteinfahrt jedoch allein aufgrund ihrer geografischen Entfernung nicht geeignet ist, den neuen Baukörper bzw. die darin enthaltene Tiefgarage zu erreichen, wurde in der Rück-antwort schlichtweg ignoriert. Bei einer möglichen Besichtigung vor Ort wäre dieser Fehler sofort auf-gefallen – diese fand jedoch nie statt.
Im Bestreben, auf diese extreme Fehlentscheidung hinzuweisen und korrigierend einzuwirken haben sich die Anwohner an den Eingabeausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft gewandt. Dieses Gremium soll „bei Problemen mit Behörden“ konkrete Themen aufgreifen und ggfs. korrigieren. Doch auch die Bürgerschaft hat die Sorge der akuten Gefährdung der Bäume ignoriert. Nicht nur, dass die im Februar 2024 gestellte Anfrage erst Mitte Dezember 2024 beantwortet wurde, dem Antwortschreiben ist zudem zu entnehmen, dass die genehmigende Behörde auf die bestehende Behelfszufahrt verweisen würde, dass „Die Baugenehmigung .. vor Stellung der Eingabe bereits erteilt gewesen“ sei und dass man die Eingabe als „Stoff für künftige Prüfungen“ anderer Bauvorhaben ansehen würde.
Dieses Ergebnis lässt den Leser jedoch nicht nur sprach- und fassungslos zurück, es erzeugt im Gegenteil große Empörung: Zum einen erschließt sich der Sinn des Eingabeausschusses nicht; denn im Internet wird der Eindruck erweckt, dass sich fehlerhafte Behördenentscheidungen korrigieren lassen – die vorliegende Antwort begründet das Nichthandeln jedoch damit, dass die Entscheidung bereits längst erteilt wäre. Zum anderen scheint die Bürgerschaft bereit zu sein, die geschützten Altbäume eher zu opfern, als die Richtigkeit des Genehmigungsentscheids der Behörde zu hinterfragen und zu korrigieren.
Gibt es jetzt noch einen Ausweg? Vielleicht. Mit einem klaren Appell an die Lokalpolitik, sich an ihren eigenen Anspruch, sich für ein lebenswertes Volksdorf einzusetzen und den Versprechungen des aktuellen Koalitionsvertrages hier im Bezirk zu folgen: „Die Koalitionspartner setzen sich für den prioritären Erhalt alter Bäume ein: Sie stehen unter besonderem Schutz ...“ und „Wir setzen uns .. dafür ein, den Bestand der Straßenbäume zu erhalten.“. Bleiben wir also gespannt, ob die wertvollen Bäume im Maetzelweg wirklich Priorität haben. Und falls nicht, ob dann nicht gegen die Entscheider selbst vorgegangen werden sollte – wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht und Verstoß gegen die Baumschutzverordnung. Denn vor dem Gesetz sind ja alle gleich – oder etwa nicht?
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